Keine Winterferien in Rheinland-Pfalz


In Rheinland-Pfalz gibt es leider keine Winterferien!

Trotzdem wünschen wir euch Schülern im südwestlichen Bundesland an der luxemburgischen Grenze eine schöne Zeit! Zwischen den Weihnachtsferien und den Osterferien gibt es leider auch keine gesetzlichen Feiertage. Diese Arbeitsphase wäre also mit ganzen 55 Schultagen eine wirklich lange Zeit ohne Schulferien. Da ist es gut zu wissen, dass auch Rheinland-Pfalz über bewegliche Ferientage verfügt, die von der Schulleitung dazu genutzt werden sinnvolle Pausen im Schuljahr einzubauen. Das Fastnachtsfest bietet hierzu eine gern genutzte Gelegenheit, da es stets in diesem Zeitraum stattfindet und in Rheinland-Pfalz traditionell großen Anklang findet.

Es gibt keine einheitliche Regelung auf Bundestagsebene für die Vergabe freier Tage an Karneval. Es ist aber Tradition, dass die Schüler in Rheinland-Pfalz am Rosenmontag und Fastnachtsdienstag schulfrei haben. Ob allerdings auch darüber hinaus an Weiberdonnerstag oder dem Freitag danach schulfrei gegeben wird, muss die Schulleitung jedes Jahr neu und individuell entscheiden. Wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, müsst ihr also im Sekretariat nachfragen. Sehr unterschiedliche Regelungen sind denkbar: Schulpflichtige Veranstaltungen wie zum Beispiel das Sportfest werden auf einen Samstag gelegt, um den unterrichtsfreien Fastnachtstag auszugleichen.

Statt unterrichtsfrei zu geben, kommt es auch häufig vor, dass schulinterne Fastnachtsfeiern organisiert werden. Das bedeutet, dass zwar alle zur Schule müssen, dort dann aber kein Unterricht stattfindet. Dass es in Rheinland-Pfalz keine Winterferien gibt, muss nicht für immer so bleiben. Jederzeit könnte der Vorschlag von der Landesregierung gemacht werden solche einzuführen. Es müsste dann auf der Kultusministerkonferenz darüber entschieden werden. Verschiedene Argumente fließen in eine solche Entscheidung mit ein. Wichtig für alle Schüler zu wissen ist, dass neue Ferien nicht gleichbedeutend mit mehr Ferien sind. Die neuen freien Tage würden nämlich von ihren Weihnachts- und Osterferien abgezogen werden.


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