Auch in Nordrhein-Westfalen wird es besinnlich, wenn, so wie fast überall in Deutschland, am 22. Dezember 2014 die Weihnachtsferien beginnen, die bis zum 6. Januar 2015 andauern. Achtzehn schulfreie Tage also stehen den Schülern in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung, um das Weihnachtsfest zu feiern und natürlich auch den Jahreswechsel.
Es liegen drei gesetzliche Feiertage innerhalb der Weihnachtsferien, an denen auch die Erwachsenen zu Hause bleiben dürfen. Der Erste und Zweite Weihnachtstag sowie Neujahr. Meistens nehmen sie sich in der Zeit zwischen den Jahren auch frei, sodass die Weihnachtsferien Schulferien sind, die sich gut im Familienverband verbringen lassen. Das zweite große Event in diesen Ferien ist Silvester.
An Weihnachten feiert die Familie gemeinsam die Geburt von Jesus Christus. Wer über die Feiertage die eigenen vier Wände verlassen will, für den sind Nordrhein-Westfalens größere Städte wie Düsseldorf oder Köln zu empfehlen. Es lohnt sich vorab zu checken, ob es spezielle Weihnachtsmusicals zu sehen gibt. Zauberhaftes Weihnachtsmarktambiente fehlt natürlich hier auch nicht. Die Rheinmetropole Köln bietet gleich mehrere Märkte, wobei der am Kölner Dom sicherlich der bekannteste ist.
Wer es gerne weniger städtisch hat, der begibt sich mit seinen Lieben beispielsweise ins Siegerland. Liegt hier auch noch Schnee zur Weihnacht, dann erscheint es wie ein Wintertraum. Da Silvester auch in die Weihnachtsferien fällt, wird auch dieses Fest besonders gefeiert. Ein ganz besonderes Erlebnis ist es, das Silvesterfeuerwerk vom Wasser aus zu betrachten. Wenn sich die bunten Lichtblitze im Rhein spiegeln und alles bunt schimmert, wirkt es gleich noch einmal so festlich. Neujahr auf einem Rheinschiff oder am Rheinufer beeindruckt Schüler aller Jahrgangsstufen und sicherlich auch deren Eltern. Wenn die Festlichkeiten vorüber sind, kehren alle an die Schulbänke zurück und starten gut erholt ins neue Jahr.
Was: | Weihnachtsferien |
Wo: | Nordrhein-Westfalen |
Zeitraum: | 22.12.2014 - 06.01.2015 |
Effektiv schulfrei: | 18 Tage |
Gilt für Schüler folgender Schulen: | Grundschule, Sekundarschule, Gymnasium, Gesamtschule u.a. |
Zeitgleicher Ferienbeginn mit: | Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen |
Zeitgleiches Ferienende mit: | Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein |
Nächstes Mal schulfrei: | 58 Schultage nach den Weihnachtsferien bis zu den Osterferien 2015 (Im Sekretariat nachfragen, ob einzelne schulfreie Tage für Fastnacht vergeben werden!) |
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