Vom 22. Dezember 2014 bis zum 5. Januar 2015 sind in Baden-Württemberg Weihnachtsferien. Da der Dreikönigstag am 6. Januar 2015 ein gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt ist, haben die Schüler effektiv 17 Tage lang unterrichtsfrei.
Der Erste und Zweite Weihnachtstag, die beide auch gesetzliche Feiertage sind, liegen ebenfalls in den Weihnachtsferien. Zusammen mit dem Neujahrstag weisen die Ferien zum Jahreswechsel die höchste Feiertagsdichte auf. Am 7. Januar ist der erste Schultag im neuen Kalenderjahr und 53 Schultage vergehen, bis die Osterferien beginnen.
Beliebt sind Weihnachtsreisen in den Schwarzwald oder an den Bodensee. Schüler in Baden-Württemberg haben hierzu eine kurze Anreise und können gemeinsam mit der Familie ein unvergessliches Fest feiern. Besonders die jüngeren Kinder freuen sich über Weihnachtsmannbesuche im Ferienhaus. Viele Veranstalter bieten solche besonderen Programmpunkte zum Fest der Liebe an. Aber natürlich kommen auch ältere Schüler auf ihre Kosten, denn es gibt auch ein umfangreiches Sport- und Freizeitangebot rund um das Thema Winter.
Für die Silvesterfeier bietet sich die Millionenstadt Stuttgart als Ziel an. Hier stehen gleich mehrere Theatervorstellungen, Bälle und andere Kulturangebote zur Begrüßung des neuen Jahres zur Auswahl. Hier findet sich auch etwas für die Jüngsten. Schick wird es auf einer Silvestergala an Land oder auf einem Schiff, auf dem Bodensee. Zu Wasser erscheint das bunte Silvesterfeuerwerk gleich doppelt so strahlend und festlich, wie auf dem Festland. Nach Neujahr haben die Schüler in Baden-Württemberg noch fünf schulfreie Tage, um sich auf das zweite Schulhalbjahr vorzubereiten. Hier findet sich die Zeit die guten Neujahrsvorsätze anzugehen.
Was: | Weihnachtsferien |
Wo: | Baden-Württemberg |
Zeitraum: | 22.12.2014 - 05.01.2015 |
Effektiv schulfrei: | 18 Tage |
Gilt für Schüler folgender Schulen: | Grundschule, Hauptschule, Werkrealschule, Realschule, Gymnasium, Sonderschule, Berufliche Schule u.a. |
Zeitgleicher Ferienbeginn mit: | Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen |
Zeitgleiches Ferienende mit: | Hessen |
Nächstes Mal schulfrei: | 58 Schultage nach den Weihnachtsferien bis zu den Osterferien 2015. (Sicherheitshalber im Sekretariat nachfragen, ob einzelne schulfreie Tage für Fastnacht vergeben werden!) |
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