Die Pfingstferien bestehen in Nordrhein-Westfalen nur aus einem einzelnen schulfreien Tag am 26. Mai 2015. Da Montag, der 25. Mai 2015 aber Pfingstmontag und somit ein gesetzlicher Feiertag, ist, haben die Schüler vier Tage am Stück unterrichtsfrei.
In Anbetracht dessen, dass einige Bundesländer auch ganz ohne Pfingstferien auskommen müssen, ist das verlängerte Pfingstwochenende trotzdem noch ein Grund sich zu freuen. Für einen Kurzurlaub oder Ausflug mit der Familie reicht es allemal. Danach sind es auch nur noch sechs Schultage bis zum nächsten schulfreien Tag am 4. Juni 2015, dem Fronleichnams-Feiertag.
Was: | Pfingstferien |
Wo: | Nordrhein-Westfalen |
Zeitraum: | 26.05.2015 |
Effektiv schulfrei: | 4 Tage |
Gilt für Schüler folgender Schulen: | Grundschule, Sekundarschule, Gymnasium, Gesamtschule u.a. |
Zeitgleicher Ferienbeginn mit: | Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen* und Niedersachsen |
Zeitgleiches Ferienende mit: | - |
Nächstes Mal schulfrei: | 6 Schultage nach den Pfingstferien bis zum gesetzlichen Feiertag Fronleichnam am 4. Jun 2015 |
Hinweise: | * = einzelner schulfreier Tag |
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